Allgemeine Geschäftsbedingungen der HanseScope GbR
I. Geltung
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle
Geschäftsbeziehungen zu unseren Kunden, wobei davon ausgegangen
wird, dass diese in Ausübung einer gewerblichen oder
selbstständigen Haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit handeln und
sie demnach Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind.
Abweichende oder entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen
des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil,
es sei denn ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
II. Reparatur
1. Überprüfung, Kostenvoranschlag, Reparatur
Mit der Übergabe eines Geräts an HanseScope wird diese mit der
Überprüfung des Geräts und der Ermittlung der voraussichtlichen
Reparaturkosten beauftragt. Sofern nicht ausdrücklich anders
vereinbart, wird ein Kostenvoranschlag nur erstellt, wenn die
voraussichtlichen Reparaturkosten sich auf mehr als 500,00 € netto
belaufen. Bis zu diesem Betrag erfolgt sonst eine Reparatur
umgehend.
Ist das Gerät irreparabel, muss es nur auf ausdrücklichen Wunsch
des Kunden und gegen Erstattung der dafür erforderlichen Kosten in
den Ursprungszustand zurückversetzt werden. Wird die Rücksendung
des unreparierten Geräts gefordert, hat der Kunde die
erforderlichen Trans-portkosten zu tragen.
2. Kosten der Überprüfung und des Kostenvoranschlags
Die Kosten für die Überprüfung des Geräts und die Erstellung eines
Kos-tenvoranschlags belaufen sich auf 125,00 € netto. Im Fall der
Erteilung eines Reparaturauftrags werden diese Kosten auf die
Reparaturkosten angerechnet.
3. Reparaturauftrag nach Kostenvoranschlag
Mit Gegenzeichnung und Rückgabe des Kostenvoranschlags wird
HanseScope mit der Reparatur des Geräts zu den im Kostenvoranschlag
genannten Bedingungen beauftragt. Sollte sich nach der Demontage
des Geräts die Notwendigkeit zusätzlicher Arbeiten zeigen, die
vorher nicht erkennbar waren, so ist das Einverständnis des Kunden
zur Fortführung der Reparatur nur dann einzuholen, wenn die
ursprünglich angegebenen Kosten um mehr als 15 % netto
überschritten werden. Um bis zu 15 % netto darf der
Kostenvoranschlag wegen notwendiger zusätzlicher Arbeiten ohne
ausdrückliche Genehmigung des Kunden überschritten werden.
4. Ersatzgerät
Wird dem Kunden für die Dauer der Reparatur ein Ersatzgerät zur
Verfü-gung gestellt, berechnet HanseScope dafür eine
Kostenpauschale in Höhe von 75,00 € netto.
Für die Überlassung des Ersatzgeräts gelten die Regelungen aus
Abschnitt III., Abs. 2.-6., über die Vermietung von Geräten,
entsprechend.
III. Vermietung
1. Mietzeit
Die Vermietung eines Geräts erfolgt für den vereinbarten Zeitraum
zu dem im Einzelfall zu vereinbarenden Preis.
2. Prüfungspflicht
Der Mieter ist verpflichtet, sich unverzüglich nach Übernahme des
Mietgegenstands von dessen ordnungsgemäßem Zustand und seiner
Vollständigkeit zu überzeugen. Etwaige Reklamationen bezüglich
nicht vertragsgemäßer Lieferung müssen innerhalb von 24 Stunden
erfolgen. Dem Mieter ist bekannt, dass das Mietgerät mehrfach
eingesetzt wird. Übliche Gebrauchsspuren stellen daher keinen
Reklamationsgrund dar.
3. Rückgabe
Der Mietgegenstand ist nach Ablauf der Mietzeit am jeweils
folgenden Werktag zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe hat der
Vermieter Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung in Höhe
des anteiligen Mietzinses für die Dauer der Vorenthaltung.
Weitergehender Schadensersatz ist nicht ausgeschlossen.
4. Beschädigung der Mietsache, Meldepflicht
Der Mieter haftet für Verlust und Beschädigungen der Mietsache
während der Mietzeit. Er hat den Vermieter unverzüglich über
etwaige Beschädigungen des Mietgegenstands zu unterrichten. Das
gleiche gilt, wenn der Mietgegenstand gestohlen wird oder Dritte in
irgendeiner Form Rechte an diesem Gegenstand geltend machen.
5. Haftung des Mieters
Für in Verlust geratene Mietgegenstände haftet der Mieter in Höhe
des Wiederbeschaffungswerts. Für Beschädigungen hat er den
Reparaturaufwand bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts zu
ersetzen.
6. Veränderungen der Mietsache
Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des
Vermieters Veränderungen am Mietgegenstand vorzunehmen.
IV. Verkauf
1. Kaufsache
HanseScope verkauft ausschließlich Gebrauchtgeräte.
2. Eigentumsvorbehalt
HanseScope behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis
zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem
Liefervertrag vor.
3. Meldepflicht
Solange das Eigentum nicht übergegangen ist, ist der Käufer
verpflichtet, HanseScope unverzüglich zu benachrichtigen, falls der
gelieferte Gegen-stand gepfändet wird oder sonstigen Eingriffen
Dritter ausgesetzt ist.
V. Allgemeines
1. Preise
Alle angegebenen oder vereinbarten Preise sind Nettopreise und
verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist für ausgeführte Reparaturen und bei
Verkäufen von Gebrauchtgeräten beträgt 6 Monate ab Übergabe der
Sache an den Kunden. Der Kunde hat Mängel unverzüglich schriftlich
anzuzeigen.
Die Gewährleistung erfasst bei Reparaturen nur ausgetauschte
Bauteile und die durchgeführten Arbeiten selbst. Schäden die
beispielsweise nach der Trocknung von Bauteilen durch
fortschreitende Korrosion oder Spätfolgen von Korrosion entstehen,
fallen nicht unter die Gewährleistung.
HanseScope ist nach seiner Wahl berechtigt, einen Mangel zu
beseitigen oder angemessenen Ersatz zu liefern.
Die Gewährleistungsfrist verlängert sich um die Dauer der durch die
Nachbesserungsarbeiten oder die Nachlieferung verursachten
Ausfallzeit des Geräts.
Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn der Mangel
unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, den der Kunde zu
vertreten hat.
HanseScope haftet nicht für vom Kunden oder von Dritten ohne
vorherige Zustimmung HanseScopes vorgenommene Reparaturen oder
Eingriffe in das Gerät und deren Folgen.
3. Gefahrübergang
Werden Geräte auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit
der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Lagers,
die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen
Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig
davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und/oder wer
die Frachtkosten trägt.
Die Geräte sind beim Versand regelmäßig bis zu einem
Wiederbeschaffungswert von 2.500,00 € versichert. Eine höhere
Versicherung ist auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden auf seine
Kosten möglich. HanseScope verpflichtet sich, im Schadensfall
bestehende Schadensersatzansprüche gegen den Transporteur an den
Kunden abzutreten.
4. Haftungsausschluss
Über die Gewährleistungsansprüche hinaus ist die Haftung
HanseScopes, seiner gesetzlichen Vertreter und seiner
Erfüllungsgehilfen, insbesondere für Folgeschäden, ausgeschlossen,
es sei denn,
• dass Schäden aus der Verletzungen von Leben, Körper oder
Gesundheit auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung beruhen oder
• dass sonstige Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrläs-sigen Pflichtverletzung beruhen.
5. Gerichtsstand
Alleiniger Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen
Sondervermögen bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten ist der Sitz HanseScopes.
6. Unwirksamkeit einer Bedingung
Sollte eine dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt das die
Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.