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  1. AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der HanseScope GbR

I. Geltung

Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Geschäftsbeziehungen zu unseren Kunden, wobei davon ausgegangen wird, dass diese in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen Haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit handeln und sie demnach Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind.

Abweichende oder entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

II. Reparatur

1. Überprüfung, Kostenvoranschlag, Reparatur
Mit der Übergabe eines Geräts an HanseScope wird diese mit der Überprüfung des Geräts und der Ermittlung der voraussichtlichen Reparaturkosten beauftragt. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird ein Kostenvoranschlag nur erstellt, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten sich auf mehr als 500,00 € netto belaufen. Bis zu diesem Betrag erfolgt sonst eine Reparatur umgehend.

Ist das Gerät irreparabel, muss es nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und gegen Erstattung der dafür erforderlichen Kosten in den Ursprungszustand zurückversetzt werden. Wird die Rücksendung des unreparierten Geräts gefordert, hat der Kunde die erforderlichen Trans-portkosten zu tragen.

2. Kosten der Überprüfung und des Kostenvoranschlags
Die Kosten für die Überprüfung des Geräts und die Erstellung eines Kos-tenvoranschlags belaufen sich auf 125,00 € netto. Im Fall der Erteilung eines Reparaturauftrags werden diese Kosten auf die Reparaturkosten angerechnet.

3. Reparaturauftrag nach Kostenvoranschlag

Mit Gegenzeichnung und Rückgabe des Kostenvoranschlags wird HanseScope mit der Reparatur des Geräts zu den im Kostenvoranschlag genannten Bedingungen beauftragt. Sollte sich nach der Demontage des Geräts die Notwendigkeit zusätzlicher Arbeiten zeigen, die vorher nicht erkennbar waren, so ist das Einverständnis des Kunden zur Fortführung der Reparatur nur dann einzuholen, wenn die ursprünglich angegebenen Kosten um mehr als 15 % netto überschritten werden. Um bis zu 15 % netto darf der Kostenvoranschlag wegen notwendiger zusätzlicher Arbeiten ohne ausdrückliche Genehmigung des Kunden überschritten werden.

4. Ersatzgerät
Wird dem Kunden für die Dauer der Reparatur ein Ersatzgerät zur Verfü-gung gestellt, berechnet HanseScope dafür eine Kostenpauschale in Höhe von 75,00 € netto.

Für die Überlassung des Ersatzgeräts gelten die Regelungen aus Abschnitt III., Abs. 2.-6., über die Vermietung von Geräten, entsprechend.

III. Vermietung

1. Mietzeit
Die Vermietung eines Geräts erfolgt für den vereinbarten Zeitraum zu dem im Einzelfall zu vereinbarenden Preis.

2. Prüfungspflicht
Der Mieter ist verpflichtet, sich unverzüglich nach Übernahme des Mietgegenstands von dessen ordnungsgemäßem Zustand und seiner Vollständigkeit zu überzeugen. Etwaige Reklamationen bezüglich nicht vertragsgemäßer Lieferung müssen innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Dem Mieter ist bekannt, dass das Mietgerät mehrfach eingesetzt wird. Übliche Gebrauchsspuren stellen daher keinen Reklamationsgrund dar.

3. Rückgabe
Der Mietgegenstand ist nach Ablauf der Mietzeit am jeweils folgenden Werktag zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe hat der Vermieter Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung in Höhe des anteiligen Mietzinses für die Dauer der Vorenthaltung. Weitergehender Schadensersatz ist nicht ausgeschlossen.

4. Beschädigung der Mietsache, Meldepflicht
Der Mieter haftet für Verlust und Beschädigungen der Mietsache während der Mietzeit. Er hat den Vermieter unverzüglich über etwaige Beschädigungen des Mietgegenstands zu unterrichten. Das gleiche gilt, wenn der Mietgegenstand gestohlen wird oder Dritte in irgendeiner Form Rechte an diesem Gegenstand geltend machen.

5. Haftung des Mieters
Für in Verlust geratene Mietgegenstände haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswerts. Für Beschädigungen hat er den Reparaturaufwand bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts zu ersetzen.

6. Veränderungen der Mietsache

Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Vermieters Veränderungen am Mietgegenstand vorzunehmen.

IV. Verkauf

1. Kaufsache
HanseScope verkauft ausschließlich Gebrauchtgeräte.

2. Eigentumsvorbehalt

HanseScope behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

3. Meldepflicht
Solange das Eigentum nicht übergegangen ist, ist der Käufer verpflichtet, HanseScope unverzüglich zu benachrichtigen, falls der gelieferte Gegen-stand gepfändet wird oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.

V. Allgemeines

1. Preise
Alle angegebenen oder vereinbarten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist für ausgeführte Reparaturen und bei Verkäufen von Gebrauchtgeräten beträgt 6 Monate ab Übergabe der Sache an den Kunden. Der Kunde hat Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Die Gewährleistung erfasst bei Reparaturen nur ausgetauschte Bauteile und die durchgeführten Arbeiten selbst. Schäden die beispielsweise nach der Trocknung von Bauteilen durch fortschreitende Korrosion oder Spätfolgen von Korrosion entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung.

HanseScope ist nach seiner Wahl berechtigt, einen Mangel zu beseitigen oder angemessenen Ersatz zu liefern.

Die Gewährleistungsfrist verlängert sich um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten oder die Nachlieferung verursachten Ausfallzeit des Geräts.

Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn der Mangel unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, den der Kunde zu vertreten hat.

HanseScope haftet nicht für vom Kunden oder von Dritten ohne vorherige Zustimmung HanseScopes vorgenommene Reparaturen oder Eingriffe in das Gerät und deren Folgen.

3. Gefahrübergang

Werden Geräte auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und/oder wer die Frachtkosten trägt.

Die Geräte sind beim Versand regelmäßig bis zu einem Wiederbeschaffungswert von 2.500,00 € versichert. Eine höhere Versicherung ist auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden auf seine Kosten möglich. HanseScope verpflichtet sich, im Schadensfall bestehende Schadensersatzansprüche gegen den Transporteur an den Kunden abzutreten.

4. Haftungsausschluss
Über die Gewährleistungsansprüche hinaus ist die Haftung HanseScopes, seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen, insbesondere für Folgeschäden, ausgeschlossen, es sei denn,
• dass Schäden aus der Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen oder
• dass sonstige Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrläs-sigen Pflichtverletzung beruhen.

5. Gerichtsstand
Alleiniger Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz HanseScopes.

6. Unwirksamkeit einer Bedingung

Sollte eine dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.

Hansescope
Wolfgang Hennings
info@hansescope.de